Sarah Kay

Vom Foto- & Urheberrecht

Vor einiger Zeit habe ich an einer Veranstaltung der IHK Siegen teilgenommen, die sich um das Thema „Rechte am eigenen Bild, Foto- und Urheberrechte“ drehte. Hauptsächlich betraf das die klassische Werbung, Werbung im Internet und in den sozialen Medien, Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte, Urheberbenennung und Folgen von Rechtsverstößen.

Ein sehr sensibles Thema, wo man leicht in die Falle tappen kann. Im Folgenden möchte ich Sie zusammenfassend über den Vortrag informieren. Allerdings bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich nicht auf rechtliche / juristische Fragen antworten kann. Ich übernehme keine Verantwortung für die Richtigkeit der Aussagen und auch nicht dafür, wie Sie diese selbst anwenden. Um auf der sicheren Seite zu sein, wenden Sie sich bitte an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, dieser wird Ihnen bei Fragen sicher zur Seite stehen.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Werkarten, die nach der Verkörperung oder Vollendung dem Urheberrecht unterliegen. Das sind Texte, Fotos, Grafiken, Filme, Musik und andere Werke, die aus „der eigenen Feder“ stammen. Wenn ich also einen Text selbst verfasse, oder eine Grafik selbst erstelle, entscheide einzig und allein ich als Urheber darüber, was mit meinem geschaffenen Werk passiert. Ich habe die Rechte an der individuellen Ausgestaltung, nicht aber am Thema oder an der Sachlage selbst. Mein Urheberrecht kann ich nicht übertragen, aber ich kann Nutzungsrechte an Dritte übergeben – in Form von Lizenzen.

Meine Werke sind sogar 70 Jahre nach meinem Tod geschützt. Jedoch gibt es bei Fotos eine Ausnahme: diese unterliegen einer Schutzdauer bis zu 50 Jahre nach dem erstmaligen Erscheinen. Fotos sind sowieso eine Sache für sich: wo bei anderen Werkarten nicht die Quantität, sondern die Qualität entscheidend ist, unterliegt jedes Foto, unabhängig davon, wie gut es geschossen wurde, dem urheberrechtlichen Schutz – selbst bloße Schnappschüsse aus dem Urlaub oder von Partys.

So weit so gut. Aber was ist eigentlich mit dem Bildrecht? Alle Menschen in Deutschland haben das Recht am eigenen Bild. Sie können selbst entscheiden, ob und wofür sie fotografiert werden wollen. Ich muss mir also immer die Einwilligung der erkennbar abgebildeten Person(en) einholen, um das Foto veröffentlichen zu dürfen. Doch sind Bilder von öffentlichen Versammlungen, oder wo die Person nur als Beiwerk dient, Bildnisse der Zeitgeschichte oder andere Kunstfotos Ausnahmen. Also merke man sich eines: Immer vor dem Foto / Video fragen, ob die jeweilige Person damit einverstanden ist!

Bei den Promis & Sternchen verhält sich das „dezent“ anders: „Je bekannter ein Mensch ist, desto eher darf er ohne seine Zustimmung fotografiert werden, natürlich ohne Verletzung der Privat- und Intimsphäre.“, so Rechtsanwalt Michael Rohrlich im Vortrag. Dazu sage ich doch nur: gut, dass mich keiner kennt.

Alles in allem habe ich als Urheber das Recht über Veröffentlichung, Bezeichnung als Urheber, Unterlassen von Bearbeitungen, Umgestaltungen oder sonstigen Beeinträchtigungen, öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung zu entscheiden. Wer das Recht verletzt, muss mit den Konsequenzen rechnen: Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Klageverfahren oder aber auch Geld- und Freiheitsstrafen.

Das sind die grundlegenden Dinge, die man wissen sollte. Zur besseren Übersicht finden Sie hier noch eine Checkliste, die wir nach der Veranstaltung von der IHK Siegen bekommen haben:

Zulässige Inhalte für Websites:

Checkbox - Urheberrecht selbst geschaffene Inhalte (ohne Gesetzesverstoß oder Sittenwidrigkeit)
Checkbox - Urheberrecht fremde Inhalte (mit Einwilligung für den jeweiligen Verwendungszweck in Print-, Online- und Sozialen Medien)
Checkbox - Urheberrecht Personenfotos (nur mit Einwilligung der erkennbar abgebildeten Person)
Checkbox - Urheberrecht Zitate (nur mit Kennzeichnung und Quellennachweis)
Checkbox - Urheberrecht sogenannte gemeinfreie Inhalte (z.B. Urteils- und Gesetzestexte)
Checkbox - Urheberrecht Inhalte ohne ausreichende Schaffenshöhe (Abgrenzung schwierig)

Recht am eigenen Bild:

Checkbox - Urheberrecht Grundsätzlich: Jeder hat das Recht am eigenen Bild, im Vorfeld muss eine Zustimmung erfolgen, ob und wofür die Person abgelichtet wird
Checkbox - Urheberrecht Ausnahmen: Personen als Beiwerk, Bildnisse der Zeitgeschichte, Kunstbilder, Bilder von öffentlichen Versammlungen, etc.)
Checkbox - Urheberrecht Promifotos dürfen ohne Zustimmung gemacht werden (Achtung vor der geschützten Privat- und Intimsphäre)
Checkbox - Urheberrecht Fotos von Jugendlichen: unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen, zwischen 14 und 18 Jahren kommt es auf die Einsichtsfähigkeit an und ab 18 Jahren darf jeder selbst entscheiden, ob er fotografiert werden will oder nicht

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